Berichte aus unserer Gemeinde
Pfarrwahl am 05.05.2024
Am vergangenen Sonntag wurde Frau Katharina von Kietzell mit sehr großer Mehrheit zur künftigen Pfarrerin der Kirchengemeinde Herbishofen gewählt.
Sie wird die Stelle ab 1. Juli 2024 antreten.
Ein herzlicher Dank geht an unsere Kirchenmitglieder, die durch ihre rege Wahlbeteiligung gezeigt haben, dass Ihnen die Kirchengemeinde nach wie vor wichtig ist. Wir weisen der guten Ordnung halber auf § 26 „Beschwerde gegen die Wahl“ der Kirchenverfassung hin: „Jede wahlberechtigte Person kann innerhalb einer Frist von einer Woche (bis spätestens 20. Mai 2024), nachdem das
Wahlergebnis im Gottesdienst bekannt gegeben worden ist, die Wahl durch schriftlich begründete Beschwerde bei dem Moderamen des Synodalverbands anfechten. Die Beschwerde kann nur darauf gestützt werden, dass die Wahl nicht den gesetzlichen Vorschriften entsprechend durchgeführt worden sei oder Handlungen, die den anerkannten Wahlgrundsätzen oder dem Wesen einer Wahl zu einer kirchlichen Körperschaft widersprechen, begangen worden seien. Einwendungen, die nach § 11 Absätze 1 und 3 und § 13 Absatz 2 hätten geltend gemacht werden können, sind unzulässig.“